Zusatzleistungen der PKV
Samstag, 6. September 2008
Egal ob privat oder gesetzlich versichert, eine Krankenversicherung ist immer notwendig. Wer eine Private Krankenversicherung abschließt, kann selber auswählen welche Leistungen er erhalten möchte. Auf diese Art und Weise ergibt sich dann in Berücksichtigung des Alters, des Geschlechtes und eventueller Vorerkrankungen, der monatlich zu zahlende Beitrag. Besonders Selbstständige und Freiberufler sollten auch eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Somit ist im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit der Verdienstausfall abgedeckt.
Dieses Krankentagegeld kann übrigens auch von Selbstständigen gewählt werden, die gesetzlich versichert sind und eigentlich Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben. Der gesetzlich Versicherte könnte sogar die private Krankentagegeldversicherung zusätzlich bei der PKV abschließen. Ein Vergleich lohnt sich insbesondere dann, wenn das von der GKV gewährte Krankengeld sich drastisch vom Nettoeinkommen unterscheidet. Dann ist ein Tagegeld bei der PKV vorteilhafter. Man sollte jedoch wissen, dass dieses Tagegeld in Addition mit dem gesetzlichen Krankengeld das Nettoeinkommen nicht überschreiten darf.
Jeder Versicherte kann zusätzlich vertraglich ein Krankenhaustagegeld festlegen. Die festgesetzte Summe wird dann für jeden Tag, der im Krankenhaus verbracht werden muss, an den Versicherten ausgezahlt. Auch bei der Pflegeversicherung kann man seinen Versicherungsschutz erweitern. Häufig sind die Kosten, die für die Pflege anfallen höher als die Leistungen, die man von der Pflegepflichtversicherung erhält. Um dieser Tatsache entgegen zu wirken, existieren zwei Varianten von Zusatzversicherungen, die man extra abschließen kann. Zum einen wäre das Pflegetagegeld zu nennen. Nach Abschluss bekommt der Pflegebedürftige für jeden Tag den vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Über diese Summe kann er frei verfügen. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind unerheblich. Die andere Möglichkeit ist die Pflegekostenversicherung. Erstattet wird hier ein prozentualer Teil der tatsächlich angefallenen Kosten. Wichtig ist für beide Versicherungsarten, dass diese 100% der vereinbarten Leistungen in allen Pflegestufen erbringen.
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