Schiffsbeteiligungen, Schiffsfonds – Das Steuerwunder

Der Fiskus greift überall zu wo er kann. Auch und vor allem bei den Kapitalanlegern. Auch wenn es nach dem Sozialstaatsprinzip als gerecht empfunden wird, wenn jeder seinen Steueranteil nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit entrichtet, so möchte doch fast jeder bei seiner persönlichen Geldanlage steuerlich das Optimale herausholen. Bis Mitte 2005 waren es verschiedene Steuersparmodelle, mit denen Gut betuchte Anleger versuchten dieses Ziel zu erreichen.

Dem wurde im Jahr 2005 jedoch abrupt ein Ende gesetzt, indem gesetzliche Neuregelungen, die Verrechnung von Verlusten zwischen verschiedenen Einkunftsarten beschränkten. Eine Anlageform, die davon betroffen war, war die Schiffsbeteiligung, insbesondere geschlossene Schiffsfonds. Hohe Anfangsverluste, die mit einer Schiffsbeteiligung eingefahren werden konnten, durften plötzlich nicht mehr bzw. nur noch stark begrenzt mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.

Während diese Neuregelungen für einige Anlageformen quasi das komplette Aus bedeuteten, konnten Schiffsfonds bei Anlegern jedoch mit weiteren Vorteilen punkten. Zum einen ist es immer noch möglich, den Kauf von Anteilen an einem Schiffsfonds mit einem Kredit zu finanzieren. Die Belastung durch die Kreditzinsen kann in den meisten Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Ein weiterer Aspekt, der für die Kapitalanlage in Schiffsfonds spricht, ist die Tatsache, dass Erträge aus Schiffsfonds, die der Tonnagebesteuerung unterliegen, anders besteuert werden als Erträge aus anderen Beteiligungen. Bei der Tonnagesteuer ist die Steuerhöhe nicht abhängig von der Höhe des Gewinns. Es handelt sich vielmehr um eine Pauchalsteuer, die von der Schiffsgröße abhängt.

Ein letzter steuerlich positiver Aspekt, der zwar nur für bestimmte Anlegergruppen interessant ist, ist die Behandlung von Schiffsbeteiligungen beim Erben und Verrerben. Da es sich bei Anteilen an geschlossenen Schiffsfonds um Betriebsvermögen handelt, gilt hier neben den üblichen Freibeträgen für Verwandte auch ein hoher Freibetrag für Betriebsvermögen. Daneben ergibt sich oft eine steuerlich günstige Bewertung für Schiffsfonds, durch niedrige Buchwerte.

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